Nachdem sich der Angeklagte weder zum relevanten Einkommen, noch zur Bussenhöhe äusserte und die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 1'600.00 auf CHF 1'000.00 zu reduzieren. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. - 11 -