5.3. Die gesetzliche Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Sie begann am 22. Oktober 2017 zu laufen und endete am 20. November 2017. Die Einsprache mit der Originalunterschrift ging erst am 23. November 2017 beim KStA ein. Damit fehlt es am Gültigkeitserfordernis der Originalunterschrift innert Rechtsmittelfrist. Im Grundsatz wäre die Folge, dass das Spezialverwaltungsgericht auf die Anklage nicht eintreten kann. -6-