3. Am 6. März 2018 teilte die Vertreterin des Angeklagten dem Spezialverwaltungsgericht mit, dass sie den Angeklagten nicht vertrete. Nachdem die Vertreterin eine vom Angeklagten am 13. Oktober 2017 unterzeichnete Vollmacht eingereicht hatte, haben das KStA wie auch das Spezialverwaltungsgericht zu Recht angenommen, C. vertrete die Interessen des Angeklagten. Mit der telefonischen Mitteilung ist davon auszugehen, dass das Vertretungsverhältnis erst ab dem 6. März 2018 nicht mehr besteht.