8. Telefonisch teilte die Vertreterin mit, dass sie den Angeklagten nicht vertrete. Sie werde den Angeklagten jedoch auf die Vorladung aufmerksam machen (Aktennotiz vom 6. März 2018). 9. Der Angeklagte ist nicht erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).