7. Mit Verfügung vom 12. Februar 2018 wurden der Angeklagte und dessen Vertreterin auf den 14. März 2018 vorgeladen. Zudem wurde der Angeklagte aufgefordert ein Arztzeugnis einzureichen, aus dem detailliert hervorgeht, aus welchen medizinischen Gründen er im Zeitraum vom 8. September 2017 bis zum 28. September 2017 nicht in der Lage war, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder aber wenigstens ein -3- Fristerstreckungsgesuch zu stellen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt.