Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 67'786.00 sowie bei der fünften Widerhandlung CHF 5'000.00. Die Bussenerhöhung (reformatio in peius) wurde dem Angeklagten mit der zweiten Vorladung vom 22. Januar 2018 rechtsgenüglich (vgl. insbesondere die Ausführungen zur Zustellung in Erw. 1.4., welche analog anzuwenden sind) angedroht. Nachdem sich der Angeklagte weder zum relevanten Einkommen noch zur Bussenhöhe äusserte ist die Busse auf CHF 5'000.00 festzusetzen. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. - 11 -