Er bringt vor, die Mahnungen nicht erhalten zu haben, weshalb es an einer Verfahrenspflichtverletzung im Sinne von § 235 StG fehle. Seit Jahren würden sich verschiedene Behörden um seine definitive Taxation bemühen. Sämtliche Steuerveranlagungen seit 2012 seien offen. Er wisse schon gar nicht mehr, was er den Behörden überhaupt zu liefern hätte, wenn diese über Jahre hinweg nicht in der Lage seien, eine definitive und verbindliche Steuertaxation vorzunehmen. Unter diesen Umständen könne es ihm nicht verargt werden, wenn er auf die (fehlenden) Aufforderungen zur Einreichung irgendwelcher Unterlagen nicht reagiert habe.