Zudem sei aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Spezialverwaltungsgerichts vom 23. März 2017 betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2013 neu von einem steuerbaren Einkommen von CHF 67'600.00 auszugehen. Dem Angeklagten werde dementsprechend eine Bussenerhöhung auf CHF 5'000.00 angedroht. Der Angeklagte habe die Möglichkeit, sich dazu schriftlich bis zur Verhandlung oder mündlich an der Verhandlung zu äussern. Beim Rückzug der Einsprache bliebe es bei der Busse gemäss Strafbefehl. 11. Der Angeklagte ist zur Verhandlung vom 14. Februar 2018 nicht erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: