10. Mit Verfügung vom 22. Januar 2018 (eingeschrieben und per A-Post Plus) wurde der Angeklagte neu auf den 14. Februar 2018 vorgeladen. Es wurde ihm gleichzeitig mitgeteilt, dass das Urteil bei nochmaligem unentschuldigtem Fernbleiben in Abwesenheit gefällt werde. Der Vertreter habe das Mandat niedergelegt. Sollte der Angeklagte sich wieder vertreten lassen wollen, habe er sich rechtzeitig darum zu bemühen. Die Verhandlung könne nicht mehr verschoben werden. Zudem sei aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Spezialverwaltungsgerichts vom 23. März 2017 betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2013 neu von einem steuerbaren Einkommen von CHF 67'600.00 auszugehen.