2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2017 wurden der Angeklagte und dessen Vertreter auf den 17. Januar 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Am 15. Januar 2017 teilte der Vertreter des Angeklagten telefonisch mit, dass er seinen Mandanten nicht erreiche und nicht zur Verhandlung erscheinen werde. Er habe den Angeklagten informiert, dass er das Mandat niederlege. Mit Eingabe vom 16. Januar 2018 bestätigte der Vertreter des Angeklagten diese Angaben schriftlich. 9. Der Angeklagte ist der Verhandlung vom 17. Januar 2018 unentschuldigt ferngeblieben.