4.3. Gemäss aktuellem Bussentarif würde die Busse bei der fünften Widerhandlung sowie bei einem steuerbaren Einkommen zwischen CHF 30'000 und CHF 40'000.00 CHF 2'000.00 betragen, während sie bei einem steuerbaren Einkommen bis CHF 30'000.00 bei CHF 1'000.00 liegt. So oder anders ist die Busse bei der sechsten Widerhandlung deutlich zu schärfen, wobei aufgrund der vom Angeklagten verschuldeten Unsicherheit von einem Einkommen von rund CHF 30'000.00 auszugehen ist. Insgesamt -8-