Der Angeklagte hat für das behauptete tiefere Einkommen einen Kontoauszug der D. für den Monat September 2017 vorgelegt. Daraus kann entnommen werden, dass er monatlich eine AHV-Rente von CHF 1'842.00 ausbezahlt erhält. Zudem verfügt er quartalsweise über eine Pensionskassenrente von CHF 380.00. Dies ergibt im Jahr 2017 ein Einkommen aus AHV und BVG von CHF 23'624.00. Dieses Einkommen stimmt mit demjenigen des Jahres 2015 (und auch 2016) überein.