Der Angeklagte legte an der Verhandlung vom 17. Januar 2018 auch noch dar, er habe mit Hilfe des Staates eine Forderung von rund CHF 80'000.00 infolge Konkurs eines Schuldners verloren, der wieder in guten Verhältnissen lebe. Auch dies erklärt nicht, weshalb der Angeklagte deshalb nicht seinen steuerrechtlichen Verfahrenspflichten nachkommen konnte (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 17. Januar 2018 [Protokoll]). Es ist daher festzustellen, dass die Argumente des Angeklagten unbehelflich sind. -5- Der Angeklagte hat damit seine Pflicht zur fristgerechten Einreichung der Steuererklärung 2016 verletzt.