An der Verhandlung vom 17. Januar 2018 brachte der Angeklagte vor, er sei schwer krank gewesen und habe Krebs gehabt. Der Angeklagte reichte kein Arztzeugnis ein, welches nachweist, dass er deshalb während der letzten Mahnfrist nicht in der Lage war, die Steuererklärung 2016 oder ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen. Der Angeklagte legte an der Verhandlung vom 17. Januar 2018 auch noch dar, er habe mit Hilfe des Staates eine Forderung von rund CHF 80'000.00 infolge Konkurs eines Schuldners verloren, der wieder in guten Verhältnissen lebe.