Die Steuerveranlagung des Jahres 2016 wurde am 19. Dezember 2017 verschickt und ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Danach beträgt das steuerbare Einkommen CHF 58'900.00. Auch bei diesem Einkommen beträgt die Busse bei der ersten Widerhandlung CHF 200.00 Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 200.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. - 10 -