"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2017 wurde der Angeklagte auf den 17. Januar 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Mit Schreiben vom 3. Januar 2018 wurde die Vorladung (inkl. Anklage) mit A-Post Plus zugestellt. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Steuerakten der Jahre 2015 und 2016 beigezogen.