Es rechtfertigt sich daher, für die Bussenbemessung von einem reduzierten Einkommen zwischen CHF 80'000.00 und CHF 90'000.00 auszugehen und vom letzten steuerbaren Einkommen von CHF 122'681.00 (Steuerperiode 2014) abzuweichen. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen zwischen CHF 80'000.00 und CHF 90'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 1'400.00. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse wird von CHF 2'200.00 auf CHF 1'400.00 reduziert. Weitere Gründe für eine Reduktion der Busse sind nicht ersichtlich. - 10 -