Die Rekurrentin macht geltend, die für die Busse "relevanten Einkommen" seien zu hoch. Verschiedene Mieter hätten den Mietzins wegen der Liegenschaftssanierung nicht bezahlt. Diese Mietzinsausfälle beliefen sich monatlich auf drei bis vier Tausend Franken (vgl. Protokoll). Die Angeklagte hat auch eine Liegenschaftsrechnung vom 17. November 2015 für die Erneuerung der Heizung im Betrag von CHF 17'621.05 eingereicht. Die -9- Angeklagte gab im Übrigen an, dass sich ihre Einkommensverhältnisse nicht geändert hätten (Protokoll).