1.3.4. Die Angeklagte bringt des Weiteren vor, sie sei ziemlich erschöpft. Sie erwähnt insbesondere offene Geldfragen im Zusammenhang mit dem Tod des Bruders, Probleme der Tochter mit deren Ehemann (Protokoll). Ein Arztzeugnis, das belegen würde, aus welchen medizinischen Gründen die Angeklagte während der letzten Mahnfrist, die vom 24. Januar 2017 bis zum 13. Februar 2017 dauerte, nicht in der Lage war, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder ein Fristerstreckungsgesuch zu stellen, liegt nicht vor. Die vorgebrachten Umstände mögen zwar für die Angeklagte belastend sein, vermögen aber an der Pflicht, rechtzeitig eine Steuererklärung einzureichen, nichts zu ändern.