Per 7. Juli 2016 wurde der eingesetzte Beistand aus seinem Amt entlassen, da dieser trotz vieler Nachfragen die für das Ausfüllen der Steuererklärung erforderlichen Unterlagen nicht erhalten habe. In der Folge wurde eine neue Beiständin eingesetzt. Die Aufgabe der neuen Beiständin wurde um die vollumfängliche Vermögensverwaltung gemäss Art. 395 ZGB erweitert. Nachdem die Rekurrentin auch die Zusammenarbeit mit der neu eingesetzten Beiständin verweigerte, wurde die Vertretungsbeistandschaft mit Entscheid des Bezirksgerichts Q. vom 19. Januar 2017 aufgehoben. Dieser Entscheid erwuchs am 15. Februar 2017 in Rechtskraft.