1.3. 1.3.1. Das Bezirksgericht Q. hat mit Entscheid vom 16. Oktober 2014 eine Vertretungsbeistandschaft gemäss Art. 394 ZGB für die Rekurrentin errichtet. Die Vertretungsbeistandschaft umfasste die Aufgabe, "die jährliche Steuererklärung termingerecht zu erstellen und einzureichen. Der Beistand ist dazu ermächtigt, die dafür notwendigen Unterlagen einzuholen, insbesondere bei Banken und Behörden."