13. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2017.19 in Sachen der Angeklagten betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 beigezogen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).