2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 8. August 2017 wurde die Angeklagte auf den 20. September 2017 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Die Angeklagte hat krankheitsbedingt um Verschiebung der Verhandlung ersuchen lassen. -3- 8. Mit Verfügung vom 4. September 2017 wurde die Angeklagte neu auf den 25. Oktober 2017 vorgeladen. Auch diesen Termin konnte die Angeklagte nicht wahrnehmen. 9. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2017 wurde die Angeklagte neu auf den 28. November 2017 vorgeladen. Wegen einer Grippe war es der Angeklagten nicht möglich, an der Verhandlung teilzunehmen.