69 Verletzung von Verfahrenspflichten; Betätigung aufrichtiger Reue (§ 235 Abs. 1 StG, Art. 48 lit. d StGB) Wird die Steuererklärung nach der Eröffnung des Strafbefehls wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch eingereicht, ist darin keine Betätigung aufrichtiger Reue zu sehen. Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 4. Mai 2015 in Sachen J.D. (3-BU.2015.49). Aus den Erwägungen