3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons Aargau (3) die Eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wehrpflichtersatz, Eigerstrasse 65, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung