2.6.2. Die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons Aargau wies die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache mit Entscheid vom 25. November 2021 ab. 2.6.3. Den Einspracheentscheid hat der Beschwerdeführer mit Beschwerde vom 20. Dezember 2021 an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen. Er stellt folgende Anträge: "- Meine Beschwerde sei gutzuheissen; - Die Veranlagungsverfügung vom 31.10.2021 sei aufzuheben und an die Wehrpflichtersatzverwaltung zurückzuweisen; - Für das Jahr 2020 sei durch die Wehrpflichtersatzverwaltung eine Nichtveranlagung aufgrund des vorliegenden Sachverhalts – insbesondere der Corona-Pandemie – auszustellen."