2.3.4. Die Dienstbeschwerde wurde mit Entscheid vom 13. Mai 2020 gutgeheissen. Zudem erging am 19. Mai 2020 gegenüber dem Beschwerdeführer folgender Entscheid des Chefs Personelles der Armee: "- Mit sofortiger Wirkung werden Sie wieder für die Absolvierung von militärischen Dienstleistungen zugelassen. - Es ist Ihnen untersagt, eine militärische Fahrerfunktion auszuüben. -4- - Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der nächsten Dienstleistung (u. a. Dienstanzeige und Marschbefehl) werden Sie zu gegebener Zeit von Ihrer aufbietenden Stelle erhalten."