7.3. Wie die Beschwerdeführer selbst einräumen, wurde das Erlassverfahren lediglich deshalb veranlasst, um die ihrer Ansicht nach fehlerhafte rechtskräftige Veranlagung betreffend die direkte Bundessteuer 2009 zu korrigieren. Dafür ist das Erlassverfahren aber gerade nicht geeignet. Hinzu kommt, dass im Urteil des Bundesgerichts vom 20. Dezember 2023 (9C_542/2023) einlässlich und überzeugend begründet worden ist, weshalb die vom Beschwerdeführer 2009 bezogenen Kapitalleistung der ordentlichen Besteuerung unterliegt. Unter diesen Umständen und weil die - 10 -