Grundlage) dar. Ebenso wenig liegt in diesen Fällen eine Verletzung der rechtsgleichen Behandlung mit anderen Steuerpflichtigen vor. Dass die Besteuerung von ohne Barauszahlungsgrund bezogenen Kapitalzahlungen zusammen mit dem übrigen Einkommen das Postulat der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht optimal verwirklicht, mag nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 20. Dezember 2023 zwar zutreffen, stellt aber eine vom Gesetzgeber gewollte Härte dar, welche einen Billigkeitserlass nicht zu begründen vermag.