des Entscheids vom 26. Juli 2024) kann denn auch keine Rede von einer Bedrohung der Lebensgrundlage der Beschwerdeführer sein. Es ist daher zu prüfen, ob für sie die Bezahlung der direkten Bundessteuer 2009 eine grosse Härte bedeuten würde bzw. ob die fragliche Steuer aufgrund anderer (Ausnahme-)Umstände, insbesondere aus Billigkeitserwägungen zu erlassen ist. -6-