"1. Die direkte Bundessteuer 2009 sei teilweise im Umfang von CHF 362'640.40 zu erlassen. 2. Eventualiter: Bis zum Vorliegen eines abschliessenden Entscheides des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Rechtmässigkeit der geltend gemachten Steuerforderung sei das Inkasso dieser Forderung zu sistieren, bzw. die Zahlung zu stunden. 3. Unter Kosten und Entschädigungsfolge zulasten des Kantons Aargau." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 4. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolgen zu Lasten von A._____ und B._____.