2. Das Kantonale Steueramt fällte am 26. Juli 2024 den folgenden Entscheid: "1. Das Erlassgesuch für die direkte Bundessteuer 2009 wird abgewiesen. 2. Den Gesuchstellern wird eine Spruch- und Schreibgebühr von CHF 1'000.00 auferlegt. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet." 3. Den Entscheid des Kantonalen Steueramtes vom 26. Juli 2024 (Zustellung am 31. Juli 2024) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitiger Beschwerde vom 28. August 2024 (Postaufgabe am 29. August 2024) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen die folgenden Anträge: