2. Das Gesuch um entgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung wird abgewiesen. 3. Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 150.00, der Kanzleigebühr von CHF 170.00 und den Auslagen von CHF 40.00, zusammen CHF 360.00, unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Beschwerdeführer das Kantonale Steueramt die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer (eingeschrieben) den Gemeinderat R._____ (2; Gemeinderat und Finanzverwaltung; eingeschrieben) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten