5.2.2. Die direkte Bundessteuer 2019 (Kapitalzahlung) in der Höhe von CHF 1'914.00 wurde mit Verfügung vom 30. November 2020 definitiv veranlagt. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Zahlungen wurden bisher keine geleistet (der Verzugszins beläuft sich auf CHF 90.80; vgl. Kontoauszug offene Steuern vom 2. August 2022). 6. 6.1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die auf einer Kapitalzahlung aus privater Vorsorge (Säule 3a) erhobene Steuer.