3.3. Auf das offensichtlich unbegründete Ausstandsbegehren der Beschwerdeführer ist somit, und zwar unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 27. Juni 2019 in Sachen der Beschwerdeführer [2C_605/2019], mit weiteren Hinweisen), nicht einzutreten. 4. 4.1. Die Beschwerdeführer beantragen in der Beschwerde den vollständigen Erlass der direkten Bundessteuer 2019 (Kapitalzahlung). Sie begründen dies im Wesentlichen mit ihrer schlechten finanziellen und gesundheitlichen Situation.