Es seien ausserordentliche ausländische Schiedsrichter ohne staatliche Interessen und mit christlich-human-kommunistischer Einstellung einzusetzen. Nur Richter mit einer solchen Grundeinstellung würden noch einigermassen die durch die EMRK absolut geschützten Rechte auf Leben und Gesundheit tolerieren. Über diesen Antrag müsse in einem separaten Zwischenentscheid befunden werden.