3. 3.1. Die Beschwerdeführer verlangen, es seien unabhängige Richter einzusetzen, insbesondere den Ausstand der Gerichtspräsidenten Heuscher und Fischer sowie der Fachrichter Mazzocco, Lämmli und Hess sowie der Gerichtsschreiber/-in Höliner und Nick und damit der in Angelegenheiten der Beschwerdeführer bisher tätigen Personen. Damit machen sie eine Vorbefassung geltend. Auch dürfe kein Schweizer Richter urteilen, da es sich um Forderungen der Schweiz handle, welche von diesen tendenziell geschützt würden. Es seien ausserordentliche ausländische Schiedsrichter ohne staatliche Interessen und mit christlich-human-kommunistischer Einstellung einzusetzen.