2. Mit Schreiben vom 31. August 2021 ersuchte das Kantonale Steueramt A._____ und B._____ um ergänzende Angaben und Unterlagen. Sie kamen diesem Ersuchen (nach mehreren gewährten Fristerstreckungen) mit Eingabe vom 30. Mai 2022 nach. 3. Das Kantonale Steueramt fällte am 8. August 2022 den folgenden Entscheid: "1. Das Erlassgesuch für die direkte Bundessteuer 2019 (Kapitalzahlung) wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung wird abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigung ausgerichtet."