Angesichts dessen muss sich das Kantonale Steueramt in der Sicherstellungsverfügung auf den Verlustschein bezüglich der direkten Bundessteuer 2022 beziehen. Sodann vermag dieser Verlustschein aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine Gefährdung des Steueranspruchs zu begründen (E. 6.2.). Entgegen der An- - 11 - sicht der Beschwerdeführerin handelt es sich dabei um eine konkrete Gefährdung. 7. 7.1. Die Beschwerdeführerin macht unter Verweis auf den Verlustschein vom 6. November 2025 und das Pfändungsprotokoll vom 26. September 2025 geltend, dass sie über kein pfändbares Einkommen und Vermögen verfüge.