Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, DBG, 4. Auflage, Basel 2022, Art. 169 DBG N 18 f. und 21 f.). Auch das Vorliegen von Verlustscheinen kann zu einer Steuersicherung Anlass geben (VGE vom 20. Juni 2019 [WBE.2019.55] m.w.H.). 6.3. 6.3.1. Das Kantonale Steueramt erachtet den Steueranspruch als gefährdet, da aus früheren Jahren ein Verlustschein vorliegt.