Zudem wurde am 3. September 2024 eine Forderung des Kantonalen Steueramts gegenüber der Beschwerdeführerin von CHF 4'860.60 durch Bezahlung an das Betreibungsamt R._____ getilgt. Damit wurde nicht die direkte Bundessteuer 2022 bezahlt, da der diesbezügliche Ausstand der Beschwerdeführerin gemäss Kontoauszug 2022 des Kantonalen Steueramts vom 13. März 2025 am 8. Januar 2025 CHF 4'245.10 betrug (definitive Rechnung über CHF 4'810.00; abzüglich drei Ratenzahlungen zu je CHF 250.00; zuzüglich Verzugszinsen von CHF 185.10; ohne Betreibungskosten).