5.5.2. Am 2. September 2024 wurde ein der Beschwerdeführerin aus einem Hausverkauf geschuldeter Teilkaufpreis von CHF 85'000.00 an das Betreibungsamt R._____ überwiesen. Zudem wurde am 3. September 2024 eine Forderung des Kantonalen Steueramts gegenüber der Beschwerdeführerin von CHF 4'860.60 durch Bezahlung an das Betreibungsamt R._____ getilgt.