5.4.3. Mit Verfügung vom 22. Januar 2026 wurde die direkte Bundessteuer 2023 der Beschwerdeführerin auf CHF 0.00 veranlagt. Es trifft zu, dass dieser Steuerbetrag von jenem im Kontoauszug des Kantonalen Steueramts vom 30. Mai 2024 abweicht. In Letzterem wird der Steuerausstand für die provisorische direkte Bundessteuer 2023 mit CHF 4'696.35 beziffert. Allerdings ist nicht einzusehen, inwiefern dieser Kontoauszug sowie die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2023 vorliegend relevant sein sollten. Denn Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist eine Sicherstellungsverfügung betreffend die direkte Bundessteuer 2022 und nicht 2023.