5.3.4. Das Betreibungsamt D._____ stellte am 6. November 2025 in der Betreibung aaa mit der Beschwerdeführerin als Schuldnerin und dem Kanton Aargau als Gläubiger (vertreten durch das Kantonale Steueramt) für einen ungedeckt gebliebenen Betrag von CHF 4'359.85 einen Verlustschein aus. Darin ist unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" Folgendes ausgeführt: "[1] Direkte Bundessteuer, Definitive Steuer 2022, Ordentliche Steuern gemäss Veranlagung vom 28.02.2024, und Rechnung vom 28.02.2024 (CHF 4'060.00) [2] Verzugszins bis 08.01.2025 (CHF 185.10)" Der ungedeckt gebliebene Betrag setzt sich wie folgt zusammen: