5.3.2. Die Beschwerdeführerin wurde am 29. November 2024 für CHF 4'060.00 (CHF 4'810.00; abzüglich Zahlungen von CHF 750.00) gemahnt. 5.3.3. Das Kantonale Steueramt teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 13. März 2025 (Kontoauszug 2022) mit, dass sie den Ratenplan nicht eingehalten habe, weshalb am 8. Januar 2025 die Betreibung eingeleitet worden sei. Der Restbetrag setzt sich gemäss Kontoauszug 2022 wie folgt zusammen: