4.2.4. Der sicherzustellende Betrag ist in der Sicherstellungsverfügung mit CHF 4'359.85 beziffert. Dass der Sicherungsumfang nicht angegeben sei, trifft daher ebenfalls nicht zu. 5. 5.1. Nachfolgend ist zu prüfen, ob das Kantonale Steueramt den Bestand und Umfang der sicherzustellenden Steuerforderung glaubhaft macht. 5.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Höhe der Steuerforderung ohne Buchungsunterlagen nicht überprüfbar sei. Die Akten würden Teilzahlungen und gleichzeitig inkonsistente Endbeträge zeigen. 5.3. 5.3.1. Die direkte Bundessteuer 2022 wurde mit rechtskräftiger Verfügung vom 28. Februar 2024 auf CHF 4'810.00 veranlagt.