2. 2.1. Das Kantonale Steueramt erliess gestützt auf die Sicherstellungsverfügung vom 11. Dezember 2025 gleichentags einen Arrestbefehl, in welchem als Arrestgegenstände sämtliche Konten der Beschwerdeführerin mit der IBAN-Nummer bbb bei der C._____ AG aufgeführt sind. 2.2. Die Rekurrentin beantragt im Hauptpunkt die Aufhebung der Sicherstellungsverfügung.