4. A._____ hat eine Replik erstattet. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Die Sicherstellungsverfügung des Kantonalen Steueramts Aargau (Sektion Bezug/Verlustscheinbewirtschaftung) vom 11.12.2025 betreffend Direkte Bundessteuer 2022 sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Sicherstellung als unverhältnismässig/untauglich aufzuheben bzw. der Sicherstellungsbetrag auf CHF 0 herabzusetzen. 3. Subeventualiter sei die Vorinstanz zur Edition/Aktenbeiziehung der unter Ziff. VIII genannten Unterlagen zu verpflichten.