- vollständige Abrechnung/Verwendungsnachweise zu den aus dem Hausverkauf 2024 einbehaltenen Beträgen, - Zuordnung dieser Beträge nach Steuerperiode und Steuerart (inkl. DBG 2022), - Belege/Begründung, weshalb in der Verfügung CHF 4'359.85 geltend gemacht werden, obwohl der Verlustscheinbetrag CHF 3'359.85 beträgt und Teilzahlungen erfolgt sind. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (soweit zulässig)." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 3. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung der Beschwerde. -3-