6. Mit Schreiben vom 14. Januar 2026 hielt A._____ fest, adäquat informiert und fair behandelt zu werden, sei Teil des Rechtssystems. Sie verwies auf ihr Schreiben vom 16. Dezember 2025 "und sende Ihnen die beiden Mahnungen zurück." Sie verlangte eine Rückmeldung, "wie Sie dies im laufenden Verfahren Ihr Vorgehen anzupassen gedenken." Mit der Rücksendung der Mahnung brachte A._____ zum Ausdruck, zur Bezahlung eines Kostenvorschusses nicht bereit zu sei. Ebensowenig wurde die Beschwerde zurückgezogen und damit an dieser unverändert festgehalten.